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Sozialpädiatrische Zentren

Die Sozialpädiatrischen Zentren sind nach §119 SGB V eine institutionelle Sonderform interdisziplinärer ambulanter Krankenbehandlung. Sie sind zuständig für die Untersuchung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Kontext mit ihrem sozialen Umfeld einschließlich der Beratung und Anleitung von Bezugspersonen. Zum Behandlungsspektrum gehören insbesondere Krankheiten, die Entwicklungsstörungen, drohende und manifeste Behinderungen sowie Verhaltens- oder seelische Störungen jeglicher Ätiologie bedingen, wobei hier regionale Unterschiede von SPZ zu SPZ existieren. Zu den Aufgaben der Sozialpädiatrischen Zentren zählt auch die Untersuchung bei Verdacht auf die oben genannten Krankheiten.

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Sozialpädiatrische Zentren
Sozialpädiatrische Kliniken
Kinder- Rehazentren

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Das erste Zentrum dieser Art wurde 1968 von Prof. Dr. Th. Hellbrügge in München konzipiert und realisiert. Ausgangspunkt war die Universitäts-Kinderpoliklinik München. Das offensichtliche Ungenügen rein medizinischer, klinisch orientierter Denk- und Handlungskonzepte in der Betreuung neurologisch erkrankter und entwicklungsgefährdeter Kinder führte zu dem weitsichtigen und damals durchaus unkonventionellem Schritt, die klinische Psychologie und die Heilpädagogik organisatorisch in das kinderheilkundliche Angebot zu integrieren.

Inhaltlich waren die ursprünglichen Konzepte stark beeinflusst durch die Erfahrungen mit dem Deprivationssyndrom, d.h. aus der Beobachtung von Kindern, die durch unzureichende Betreuung außerhalb der Familie erhebliche Beeinträchtigungen in der geistigen und seelischen Entwicklung erlitten hatten. Aus dieser Herleitung erklärt sich, warum der Begriff „sozialpädiatrisch“ für Konzepte und Institutionen der Früherkennung und Frühbehandlung von Behinderung bedrohter Kinder im medizinischen Bereich verwendet wurde und schließlich auch in die Sozialgesetzgebung einging.

Ab 1970 entstanden in der Bundesrepublik Deutschland weitere Zentren nach Münchner Vorbild. 1981 – zum Zeitpunkt der Gründung der „Arbeitsgemeinschaft Sozialpädiatrischer Zentren und Abteilungen“ – gab es 21 solcher Einrichtungen. Zurzeit gibt es bundesweit 162 (November 2022) Sozialpädiatrische Zentren mit unterschiedlichen Strukturen und institutioneller Einbindung.

Charakteristika der Sozialpädiatrischen Zentren im Vergleich zu anderen pädiatrischen Institutionen:

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialpädiatrischer Zentren

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialpädiatrischer Zentren (BAG-SPZ) ist eine Kommission der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin. Sie erarbeitet für diese Vorschläge und Stellungnahmen zu besonderen Fragen und Problemen, die die sozialpädiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Sozialpädiatrischen Zentren betreffen.

Die BAG dient dem Austausch von Informationen sowie der Koordination von Planungen und Vorgehensweisen sowohl zwischen den Sozialpädiatrischen Zentren als auch mit der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin. Der BAG gehören als ständige Mitglieder die Leitenden Ärzt:innen der ermächtigten Sozialpädiatrischen Zentren in der Bundesrepublik, die korporative Mitglieder der DGSPJ sind, an. Die Verwaltungsleiter:innen dieser Einrichtungen können zusätzlich teilnehmen.

Die Mitglieder der BAG finden sich zweimal im Jahr zu ordentlichen Sitzungen zusammen. Ferner existieren regionale Arbeitsgruppen für die spezifischen regionalen Bedürfnisse und Aufgabenbereiche.  Die Geschäfte der BAG werden durch eine:n Sprecher:in geführt, der:die zusammen mit zwei Stellvertreter:innen von den Mitgliedern der BAG für vier Jahre gewählt wird.

Zurzeit werden diese Positionen von folgenden Personen repräsentiert:

Sprecherin: Prof. Dr. med. Juliane Spiegler, Würzburg

Stellvertreter: Dr. med. Tilman Köhler, Schwerin

Stellvertreter: Dr. med. Stephanie Boßerhoff, Wesel