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Öffentlicher Kinder- und Jugendgesundheitsdienst



Bundesweit ist der Öffentliche Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (Synonyme: Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Schulärztlicher Dienst) als Arbeitsfeld an den Gesundheitsämtern bzw. den Gesundheitsfachverwaltungen der Gemeinden und Kreise organisiert. Im allgemeinen sind Aufgaben des Öffentlichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD):
  • Beobachtung des Gesundheitszustandes von Kindern und Jugendlichen,
  • Identifizierung gesundheitsabträglicher Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen,
  • Koordination, ggf. Implementation gesundheitsfördernder Aktivitäten für Kinder und Jugendliche,
  • Stärkung der elterlichen Versorgungs- und Erziehungskompetenz in gesundheitsrelevanten Bereichen,
  • Heimärztliche Betreuung von Kindern in vorschulischen Einrichtungen,
  • Schulgesundheitspflege, u.a. die Untersuchung aller Schulanfänger,
  • Begutachtung von Kindern und Jugendlichen insbesondere bei Fragestellungen aus dem Sozial-, Jugendhilfe- und Bildungsbereich,
  • Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, die infolge sozialer Benachteiligung unzureichend von den Regelleistungen des Gesundheitssystems profitieren,
  • Koordination der Förderung behinderter Kinder und Jugendlicher auf Gemeindeebene,
  • Steigerung der Durchimpfungsraten von Kindern und Jugendlichen,
  • System- sowie ggf. Politikberatung zu regionalen Vorhaben, soweit diese Rückwirkungen auf die Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche haben.
Nicht überall werden vom KJGD alle genannten Aufgabenbereiche bearbeitet, in der Regel werden - ausgerichtet auf die regionale Bedarfslage - Schwerpunkte gesetzt. Daneben ist nicht zu verkennen, dass die Bedeutung, die dem KJGD zugemessen wird, und die personelle und sächliche Ausstattung der Dienste von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde recht unterschiedlich sind. Gemeinsam mit den anderen sozialpädiatrischen Aufgabenfeldern und Tätigkeitsbereichen wird auch die im KJGD organisierte "gemeinwesenbezogene Sozialpädiatrie" durch die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie vertreten. Zur Bearbeitung spezifischer Fragestellungen hat die Gesellschaft den "Ausschuß Öffentlicher Kinder- und Jugendgesundheitsdienst" eingerichtet.

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